Das Landgericht Köln schlägt den rivalisierenden Social Networks Facebook und StudiVZ vor, sich im Streit um Plagiatsvorwürfe außergerichtlich zu einigen.
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Der zuständige Richter Heinz Georg Schwitanski sagte am Dienstag, Facebook und StudiVZ könnten gemeinsam einen Gutachter bestellen, der die Quellcodes der beiden Netzwerke vergleicht und dabei feststellt, ob die deutsche Copycat wirklich die Programmierung von Facebook geklaut hat.
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Der neue Chef von StudiVZ, Markus Berger-de Léon, bezeichnet die Vorwürfe als "haltlos". Einigen sich die Kontrahenten nicht, geht die Gerichtsverhandlung am 16. Juni weiter. Eine außergerichtliche Einigung dürfte im Sinne von StudiVZ sein: Käme Facebook mit seiner Unterlassungsklage durch, müsste StudiVZ, das inzwischen zum Medienreich des Stefan von Holtzbrinck gehört, im schlimmsten Fall umgehend vom Netz gehen und komplett neu programmiert werden. Das käme praktisch einem Ende des Dienstes gleich. Auch vor einem kalifornischen Bezirksgericht und dem Landgericht Stuttgart sind noch Verfahren in Sachen Facebook vs. StudiVZ anhängig.
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Mittwoch, 29. April 2009
Dienstag, 23. Dezember 2008
Holtzbrincks Ärger um StudiVZ wächst

Holtzbrinck steht bei der Onlinetochter StudiVZ weiteres Ungemach bevor. Mit Ehssan Dariani und Dario Suter erwägen zwei der ehemals größten Anteilseigner, den Verlag wegen nicht gehaltener Abmachungen zu verklagen.
Holtzbrinck hatte das Portal Anfang 2007 gekauft. Bei dem Streit geht um ausstehende Zahlungen in Millionenhöhe und um den Kauf von Anteilen an StudiVZ. Wegen der Zahlungen hat Dariani bereits eine Schiedsklage eingereicht. Er hielt vor dem Verkauf knapp 25 Prozent an StudiVZ, Suters Anteil lag im höheren einstelligen Prozentbereich.
Der Streit trifft Holtzbrink in einer schwierigen Phase. Dieses Jahr wird StudiVZ voraussichtlich mit rund 13 Mio. Euro Umsatz abschließen. Der Verlust dürfte in ähnlicher Höhe liegen. StudiVZ galt lange als Überflieger der deutschen Webportale.
Dariani und Suter werfen dem neuen Eigner vor, sich nicht an mündliche und schriftliche Vereinbarungen gehalten zu haben, heißt es. Holtzbrinck hatte für das Portal 85 Mio. Euro gezahlt. Zusätzlich wurde ein variabler Aufschlag vereinbart, der sich nach Erfolgskennziffern - sogenannten Meilensteinen - wie Nutzerzahlen, Umsatz und Gewinn richtet. Um die Zusatzzahlungen gibt es nun Streit.
Schiedsgericht muss schlichten
Darianis Klage wegen der Zahlungen landete nicht vor einem gewöhnlichen Gericht, da im Kaufvertrag vereinbart wurde, Streitigkeiten nach Regeln der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit zu regeln. Das ist in der Wirtschaft oft üblich.
StudiVZ kommt nicht zur Ruhe. Erst vergangene Woche wurde bekannt, dass Mitgründer Dennis Bemmann sowie Michael Brehm das Unternehmen zum Jahresende verlassen. Brehm war rund ein halbes nach Start zu StudiVZ gekommen. Der neue Chef Clemens Riedl leitet das Unternehmen erst seit Oktober vergangenen Jahres. Zudem hat der Rivale Facebook gegen die Holtzbrinck-Tochter geklagt. Neben den internen Querelen erstarken Konkurrenten wie das Netzwerk Wer-kennt-wen und Facebook in Deutschland.
Verhandlungen ohne Ergebnis
Dariani und Suter haben den Angaben zufolge seit Monaten versucht, mit dem Verleger Stefan von Holtzbrinck sowie dem Holtzbrinck-Beteiligungsmanager Konstantin Urban eine Regelung über die Auszahlung der mit den Meilensteinen verbundenen Zusatzzahlungen zu finden. Bislang jedoch ohne Ergebnis. "Mit Dariani gab es keinen Kontakt und keine Verhandlungen", verlautet es dagegen aus dem Holtzbrinck-Lager.
Mit Bemmann und Brehm hat der Verlag eine Lösung gefunden, die auch Suter angeboten worden ist, heißt es weiter. Dieser hat den Informationen zufolge aber abgelehnt.
Nach Angaben der Kreise hatten sich die vier Anteilseigner zudem mündlich mit Holtzbrinck darauf geeinigt, jeweils ein Prozent an StudiVZ kaufen zu können. Hierzu sollte eine Bewertung von 85 Mio. Euro gelten. Auch hierbei habe man sich bislang nicht geeinigt, heißt es. Dariani und Suter prüfen hierzu nun eine Klage vor einem ordentlichen Gericht.
Nach Ansicht der Alteigentümer hat die Unternehmensführung zur Verfehlung bestimmter Ziele beigetragen. So gab es einen heftigen Streit um die Einschaltung einer externen Vermarktungsagentur. Auch die Entscheidung, die Erhöhung der Reichweite vor die Umsatzsteigerung zu stellen, habe den Alteigentümern geschadet. Vertreter von Holtzbrinck argumentieren, dass die vielen Kooperationen zwischen kleinen Holtzbrinck-Internetfirmen und StudiVZ den Umsatz der populären Plattform keineswegs geschmälert hätten.
Quelle: ftd.de
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